AGB

1. Anwendbarkeit

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte und Rechtsverhältnisse zwischen der BV ECG Nutrition and Supplements (Unternehmensnummer 0880.624.792), deren Handelsname Global Medics ist (nachfolgend „ECG N&S“), und dem Kunden (Käufer, Abnehmer sowie jeder andere Vertragspartner), sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Der Kunde nimmt von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kenntnis und akzeptiert deren Inhalt ausdrücklich. Der Kunde gilt bei jeder aufgegebenen Bestellung als stillschweigend mit der ausschließlichen Geltung dieser Bedingungen einverstanden. Etwaige Einkaufs-, Zahlungs- oder sonstige Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, selbst wenn diese die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausschließen.

2. Angebote, Preisangaben und Bestellungen

Alle Angebote und Preisangaben sind, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, freibleibend und können von ECG N&S widerrufen oder geändert werden, solange der Kunde das Angebot nicht ausdrücklich angenommen hat.

Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer oder sonstiger Zuschläge und/oder Kosten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

Preisangaben in Katalogen, im Internet und/oder über andere Medien dienen stets ausschließlich Informationszwecken.

3. Lieferungen und Transport

Die Lieferung erfolgt stets Ex Works (EXW), sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde; in diesem Fall erfolgt die Lieferung höchstens Free Carrier (FCA) durch ECG N&S.

Lieferfristen sind lediglich unverbindliche Richtwerte und stellen keine Garantie für eine Lieferung oder Bereitstellung zu einem bestimmten Datum dar. Lieferungen außerhalb der angegebenen Frist begründen weder einen Anspruch auf Schadenersatz gegenüber ECG N&S noch ein Recht auf Auflösung des betreffenden Vertrages.

Im Falle höherer Gewalt ist ECG N&S von ihrer Lieferverpflichtung befreit, ohne dass dies einen Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Kaufpreise oder Anzahlungen begründet.

Beanstandungen hinsichtlich der gelieferten Waren müssen, bei sonstiger Unzulässigkeit, innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung per Einschreiben an ECG N&S gerichtet werden.

Erfolgt die Lieferung in Teillieferungen, ist ECG N&S berechtigt, jede Lieferung als eigenständige Transaktion zu behandeln.

4. Rechnungen, Zahlungen, Beanstandungen

Die Rechnungen von ECG N&S sind vor der Lieferung unverzüglich zu begleichen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Ist der Kunde Unternehmer, so schuldet er bei Nichtzahlung einer Rechnung von ECG N&S zum Fälligkeitsdatum automatisch und ohne vorherige Mahnung Verzugszinsen in Höhe von 10 % pro Jahr ab dem Fälligkeitsdatum.

Darüber hinaus schuldet der Kunde bei Nichtzahlung zum Fälligkeitsdatum eine pauschale und nicht herabsetzbare Entschädigung in Höhe von 10 % des Rechnungsbetrages, mindestens jedoch 125,00 €. Dies gilt als ausdrücklich vereinbarter Schadenersatz sowie zur Deckung von Verwaltungskosten.

Sämtliche Steuern, Zuschläge, Bankgebühren, Portokosten, Inkassokosten, Honorare und alle sonstigen Kosten, die infolge verspäteter Zahlung der Rechnungen von ECG N&S entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.

Ist der Kunde Verbraucher, finden die Bestimmungen von Buch XIX des belgischen Wirtschaftsgesetzbuches („Schulden des Verbrauchers“) uneingeschränkt Anwendung.

Zahlt der Kunde die Rechnung von ECG N&S nicht zum Fälligkeitsdatum, wird zunächst eine kostenlose Zahlungserinnerung versandt. Erfolgt auch innerhalb von 14 Tagen nach dieser kostenlosen Mahnung keine Zahlung, werden Verzugszinsen gemäß dem Gesetz vom 2. August 2002 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr sowie eine pauschale Entschädigung wie folgt berechnet:

  • 20,00 €, wenn der geschuldete Betrag höchstens 150,00 € beträgt;
  • 30,00 € zuzüglich 10 % des geschuldeten Betrages auf den Teil zwischen 150,01 € und 500,00 €;
  • 65,00 € zuzüglich 5 % des geschuldeten Betrages auf den Teil über 500,00 €, mit einem Höchstbetrag von 2.000,00 €, wenn der geschuldete Saldo mehr als 500,00 € beträgt.

Die Mahnkosten für jede zusätzliche Erinnerung betragen 7,50 € zuzüglich der zum Zeitpunkt des Versands geltenden Portokosten.

Jede Beanstandung einer Rechnung von ECG N&S ist nur zulässig, wenn sie innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum per Einschreiben erfolgt. Erfolgt keine solche Beanstandung, gilt die Rechnung als vollständig genehmigt und akzeptiert.

5. Stornierung und Vertragsauflösung

Eine Bestellung kann nicht storniert werden, es sei denn, ECG N&S erteilt hierzu ausdrücklich eine schriftliche Zustimmung.

In diesem Fall schuldet der Kunde automatisch und ohne vorherige schriftliche Mahnung einen Schadenersatz gemäß unter anderem Art. 1149 des belgischen Zivilgesetzbuches in Höhe von 30 % des Bestellwertes, unbeschadet eines höheren Schadens von ECG N&S.

Im Falle einer Vertragsauflösung oder Vertragsbeendigung zu Lasten des Kunden, aus welchem Grund auch immer, gehen sämtliche Kosten (einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Verwaltungskosten, Honorare, Inkassokosten usw.) zu Lasten des Kunden.

Der Kunde schuldet in diesem Fall zudem eine Mindestentschädigung in Höhe von 30 % des Wertes der Bestellung oder des Vertrages, unbeschadet eines höheren Schadens von ECG N&S.

6. Haftung

Die Verpflichtungen von ECG N&S sind Bemühensverpflichtungen.

Der Kunde wird ECG N&S niemals für Schäden oder Unfälle haftbar machen, die sich aus der Nutzung der von ECG N&S gelieferten Waren durch den Kunden, dessen Tiere oder Dritte ergeben.

Ausschließlich der Kunde ist für die ordnungsgemäße Verwendung der Waren gemäß den Gebrauchsanweisungen verantwortlich.

Sollte ECG N&S im unwahrscheinlichen Fall dennoch aus irgendeinem Grund haftbar gemacht werden (einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Produktmängel, Falschlieferungen oder Vertragsauflösungen), akzeptiert der Kunde ausdrücklich, dass die Haftung von ECG N&S auf einen Betrag von 2.500,00 € begrenzt ist.

7. Eigentumsvorbehalt

Die verkauften Waren bleiben ausdrücklich Eigentum von ECG N&S, bis der geschuldete Betrag vollständig bezahlt wurde.

8. Geistige Eigentumsrechte

Alle gewerblichen und geistigen Eigentumsrechte, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Bildmarken, (Handels-)Namen, Formeln und spezifische Zusammensetzungen, sind und bleiben ausschließlich Eigentum von ECG N&S.

Ausnahmen hiervon müssen ausdrücklich schriftlich vereinbart werden und sind stets restriktiv auszulegen.

9. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Im Falle von Streitigkeiten findet ausschließlich belgisches Recht Anwendung.

Ausschließlich zuständig sind die belgischen Gerichte des Gerichtsbezirks Antwerpen, Abteilung Hasselt.